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Was gilt zu Coronazeiten noch DSGVO?
Wär’ doch lieber gegangen in Zoo
Doch hab’ mich gewunden
Finger geschunden
Und Gericht war über mein Schreiben nicht froh
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Was gilt DSGVO zu Coronazeiten
Beim Abwenden unserer Pleiten
Staatsanwaltschaften
Uneinig mit meinen „Wissenschaften“
Wollten’s Problem nicht abarbeiten
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Zwei Versionen von Limerick für denselben Sachverhalt zeigen, welche enorme Gestaltungsmöglichkeiten es doch auf recht engem Raum gibt. Es lohnt also, sich für das Reimen Zeit zu nehmen und aufgetürmte Inhalte zu pflegen.
Mein in Karlsruhe eingereichter Schriftsatz ging noch nach Berlin und nach Stuttgart.
Die Antworten von drei Staatsanwaltschaften fielen ähnlich aus. Aus dem Schreiben des Stuttgarter Richters konnte ich am ehesten herauslesen, dass DSGVO nicht in die Abteilung Strafrecht, sondern Zivilrecht fällt. Müsste ich also dieses Problem bei Zivilgericht allein stemmen?
Siehe auch: · DSGVO ·