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Zu Coronazeiten beim Verhören
Sagt’ ich: „Der Gates tat mich stören“
Doch erzählt’ ich’s dem Richter
Dacht’ ich gleich bricht er
Denn von Gates wollt’ er gar nichts hören
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Der Richter war in Wirklichkeit eine Richterin. Aber was tut man nicht alles für einen Reim – Schiller müsste man sein 😉
In Karlsruhe, anno 2022, hatte ich vorgebracht, man dürfe wegen eines Vergehens nur einmal bestraft werden.
Es war unklar, ob nun die Regelung vom Verkehrsminister noch galt, man dürfe die HU um 4 Monate überziehen. Diese Regelung hatte der Verkehrsminister während Coronazeiten eingeführt und aber bald unplausibler Weise wieder aufgehoben.
Bei Krise und einem solchen Hin und Her, fand ich, sollte sich wohlbehüteter Staat nicht so schamlos am kasernierten Bürger bedienen. Als Gates-Geschädigter bin ich ja auch noch von dem Umstand betroffen, dass Staat beim Schutz seiner Software-Entwickler total versagt hat. – Gates konnte sein Monopol aufbauen und hat die deutschen Entwickler bei den Konditionen für das Entwicklungssystem, das er bei einer Entwicklerkonferenz in Nürnberg in den Markt gepresst hat, hereingelegt.
Auch die neue Sache mit meinem Auto war für mich besonders bitter, weil ein Prüfer der Dekra zu Coronazeiten Löcher in die Hinterachse meines Autos geschlagen hatte.
Ich hatte für die Überziehung schon bei der erfolglosen HU bezahlen müssen und wollte nicht erneut das Knöllchen der Polizei für die Überziehung bezahlen. Es gilt ja schließlich schon seit dem römischen Reich das Doppelbestrafungsverbot – in Deutschland übrigens nicht nur für Straftaten, sondern sogar auch für Vergehen. Ordnungsamt und schließlich eine Richterin sahen das anders.
Hierzu auch: · Rückzieher ·